Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden in der Regel nur von privaten Krankenversicherungen und privaten Zusatzversicherungen übernommen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und
sich in naturheilkundliche Therapie begeben wollen, kann sich der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).